Eine Werteinschätzung berücksichtigt:
- Ortstermin mit einer Außen- und Innenbesichtigung der Immobilie
- evtl. Fotodokumentation
- Augenscheinliche Beurteilung der sichtbaren Bausubstanz
- Stichpunktartige Beschreibung der dominierenden Merkmale der Immobilie
- Bodenrichtwert/ Grundstücksdaten/ Bodenwertermittlung
- Pauschale Bewertung von sichtbaren Bauschäden und des Instandhaltungsstaus
- begründete Marktanpassung zum Substanzwert der Werteinschätzung
Der Auftraggeber sollte folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Wenn diese nicht sofort greifbar sind oder zeitnah zur Verfügung stehen, kann aber trotzdem eine Werteinschätzung vor
Ort durchgeführt werden:
- aktueller Auszug aus der Flurkarte
- aktueller Auszug aus dem Grundbuch (hier kann je nach Eintragung auch
- die Grundakte erforderlich sein)
- aktueller Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Vermaßte Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte)
- Baugenehmigung
- Wohn-, Nutzflächenberechnung
- aktuelle Mietverträge und Mietzusammensetzung
- bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung, letzten 3 WEG-Protokolle, letzten Wirtschaftsplan und Rücklagensituation
- bei Erbbaurechten zusätzlich Erbbaurechtsvertrag
Wenn Sie es als Auftraggeber wünschen, kann ich Ihnen gerne die Unterlagen besorgen bzw. erstellen.
Nicht im Leistungsumfang enthalten sind in der Regel:
- eine Funktionsprüfung von technischen Anlagen
- eine Recherche bezüglich Baugrund und möglichen Altlasten
- eine Prüfung der formellen und materiellen Legalität des Bewertungsobjektes
Die Bearbeitungszeit ist je nach Objekt unterschiedlich und sollte in der Regel 2 bis 5 Werktage, nach dem Ortstermin, betragen, sofern dann alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
Ich freue mich über Ihren Auftrag, bei weiteren
Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung unter
+49 (0) 531/ 33 90-92
info@immobilien-gutachten-braunschweig.de